Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Die BilanzWizards GmbH, Lauterbachstrasse 4b, 82538 Geretsried (im Folgenden „Auftragnehmerin“), führt ihre Leistungen gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) aus. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung der AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers an Auftragnehmerin, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.
- Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der AGB an. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden AGB werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Auftragnehmerin ihnen nicht noch einmal ausdrücklich widerspricht bzw. den Auftrag in Kenntnis der Geschäftsbedingungen vorbehaltlos ausführt.
- Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform.
- Leistungen der Auftragnehmerin
- Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem von der Auftragnehmerin erstellten Angebot. Zusätzliche oder nachträgliche Änderungen des festgelegten Umfangs bedürfen der Schriftform und sind zusätzlich, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder – soweit diese nicht einschlägig ist auf Grundlage des aktuellen Stundensatzes der Auftragnehmerin, zu vergüten.
- Die Auftragnehmerin erbringt keine steuerberatenden Leistungen, die über den Umfang der erlaubten Tätigkeiten nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG hinausgehen.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle Unterlagen und Informationen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen.
- Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen oder auf Unterlassen sonstiger erforderlicher Mitwirkung beruhen, hat Auftragnehmerin nicht zu vertreten. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung durch Auftragnehmerin nicht nach, so stehen Auftragnehmerin folgende Rechte zu:
- Auftragnehmerin hat das Recht den Vertrag vorzeitig zu beenden. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn Auftragnehmerin dem Auftraggeber zur Nachholung der Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzt und erklärt, dass sie den Vertrag kündigt, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Auftraggeber die Mitwirkung bis zur gesetzten Frist nicht erbringt.
- Auftragnehmerin hat bei vorzeitiger Beendigung das Recht auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie auf Entschädigung im Hinblick auf die noch nicht erbrachten Leistungen. Der Entschädigungsanspruch entspricht dem vereinbarten Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen.
- Unabhängig von einer vorzeitigen Beendigung steht Auftragnehmerin bei schuldhaftem Unterlassen der Mitwirkungshandlung durch den Auftraggeber das Recht zu, Ersatz für etwaige Schäden, die infolge der Leistungsverzögerung entstanden sind, in Rechnung zu stellen.
- Der Auftraggeber ist alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen.
- Termine
- Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich in Textform festzuhalten.
- Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Die Auftragnehmerin kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn bestimmte Fertigstellungstermine als verbindlich vereinbart sind und die Auftragnehmerin die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die Auftragnehmerin beispielsweise höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren und der Auftragnehmerin die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, insbesondere bei Krankheit. Ansprüche aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der Auftragnehmerin nicht zu vertretender Umstände sind ausgeschlossen.
- Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Auftragnehmerin wird den Kunden unverzüglich über entsprechende Leistungshindernisse informieren. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Ziff. 3 die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird die Auftragnehmerin von ihren Vertragspflichten frei.
- Wird ein Termin mit der Auftragnehmerin vereinbart, jedoch ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, ein Ausfallhonorar zu fordern. Bei einer Terminabsage zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin beträgt dieses 50% der Zeitgebühr, welche für den Termin abgerechnet worden wäre. Danach wird die volle Zeitgebühr fällig.
- Mitwirkung Dritter
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Leistungen durch Dritte im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen oder im Namen und auf Rechnung der Auftragnehmerin abzuschließen.
- Soweit Auftragnehmerin die Drittleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließt, verpflichtet sich der Auftraggeber die Kosten zu erstatten, soweit diese nicht im Angebot berechnet sind.
- Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung
- Es gilt die im Angebot vorgesehene Vergütung. Soweit keine feste Vergütung vereinbart ist, bemisst sich die Vergütung in Anlehnung an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Auftragnehmerin ist jederzeit berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen.
- Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die von ihr durchgeführten Leistungen bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen und auszusetzen oder bei einer Einzelbeauftragung nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Zudem steht der Auftragnehmerin ein Zurückbehaltungsrecht an den übergebenen Unterlagen bis zur Begleichung der Forderung zu. Ferner sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs sowie der gesetzlichen Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.
- Soweit der Auftraggeber Drittleistungen in Auftrag gibt, die nicht im Angebot enthalten sind, werden diese Leistungen gesondert abgerechnet.
- Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Vertragslaufzeit, Kündigung
- Die Kündigung durch Auftraggeber ist jederzeit möglich. Er hat jedoch im Falle eines vorzeitigen Abbruchs den vereinbarten Preis an Auftragnehmerin zu zahlen (§648 S.1 BGB). Hiervon sind diejenigen Aufwendungen abzuziehen, die die Auftragnehmerin aufgrund der Kündigung erspart hat oder böswillig zu erwerben unterlässt (§648 S.2 BGB). In jedem Falle sind die bereits erbrachten Leistungen von Auftragnehmerin zu vergüten.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils, insbesondere wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Die Beendigung des Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.
- Nach Beendigung sind sämtliche Unterlagen und Dateien der Partei, die Eigentümerin der Unterlagen und Dateien ist, zurückzugeben.
- Gewährleistung, Haftung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Verfügung bzw. zur Ansicht gestellte Arbeitsergebnisse unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk bzw. die Arbeitsergebnisse als mangelfrei abgenommen. Einmal abgenommene Teilleistungen können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Liegt ein Mangel vor, den die Auftragnehmerin zu vertreten hat, so kann die Auftragnehmerin nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat die Auftragnehmerin das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit.
- Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten der Auftragnehmerin begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Versicherungssumme in Höhe von 1.000.000 €.
Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln der Auftragnehmerin, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. - Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Verrichtungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
- Datenschutz
- Daten des Auftraggebers werden nur soweit für die Vertragserfüllung erforderlich (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) an Dritte weitergegeben.
- Von dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer erhobene Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Dem Auftraggeber steht das Recht zu, Auskunft über die ihn betreffenden Daten sowie deren Vervollständigung oder Berichtigung von unrichtigen Daten zu verlangen. Er hat außerdem das Recht zu verlangen, dass die ihn betreffenden Daten unverzüglich gelöscht oder eingeschränkt verarbeitet werden. Er hat das Recht, sich die über ihn gespeicherten Daten aushändigen zu lassen sowie die Übermittlung der Daten an andere Verantwortliche zu fordern, soweit dies technisch machbar ist. Er hat ferner das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Dem Auftraggeber steht darüber hinaus das Recht zu, eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Außerdem kann er der künftigen Verarbeitung der betreffenden Daten jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
- Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem der unwirksamen Regelung von beiden Parteien beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
- Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eventuelle Änderungen dieser Schriftformklausel.
- Für die Bedingungen und deren Durchführung ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen, sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind.